Anmeldung+Versicherung

Evangelische Erwachsenenbildung Südniedersachsen - Auf dem Hagen 23 - 37083 Göttingen
fon 0551-45023 / fax 0551-47655 / info@eeb-goe.de


ISRAEL 2010:

Anmeldung und Versicherungspaket

Anmeldung und Anzahlung

Die Anmeldung richten Sie bitte schriftlich an die Ev. Erwachsenenbildung, Auf dem Hagen 23, 37079 Göttingen, fax 0551-47655, email: info@eeb-goe.de

Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung mit der Bitte, eine Anzahlung in Höhe von 150 € auf das Konto der eeb (LKK eeb Göttingen, Nr. 432 083 54 bei der Sparkasse Göttingen (BLZ 260 500 01) zu leisten.

Abmeldung / Rücktritt

Abmeldungen richten Sie bitte schriftlich an die Ev. Erwachsenenbildung, Auf dem Hagen 23, 37079 Göttingen (fax 0551-47655, email info@eeb-goe.de). Teilnahmegebühren werden bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn unter Berücksichtigung vertraglich geschuldeter Stornokosten zurückgezahlt. Die Anzahlung in Höhe von 150,- € wird in jedem Fall einbehalten. Bei Rücktritt unmittelbar vor der Reise oder bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer kann leider keine Rückzahlung des Teilnahmebeitrages erfolgen. Erfolgt überhaupt keine Abmeldung durch den Teilnehmer, wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig bzw. einbehalten.

Eine Regulierung des Schadens ist dann jeweils nur noch über die Reiserücktrittskostenversicherung möglich.

Ausweis & Auslandskrankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Ausweis bzw. Reisepass während der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss (bis mindestens April 2011).

Absage von Veranstaltungen

Die eeb behält sich vor, die Veranstaltung aus Gründen abzusagen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Teilnehmer/innenmangel, Absage/Krankheit von Referenten/innen u.a.). Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet.

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen von der EEB ausgestellt.

Haftung

Für Risiken wie Unfall, Krankheit, Gepäck und Diebstähle auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer der Veranstaltung übernimmt die EEB keine Haftung.

Datenschutz

Die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden veranstaltungsbezogen gespeichert und für die Kursverwaltung genutzt. Es erfolgt keine weitere Auswertung oder Weitergabe. Für Informationen an Sie über Veranstaltungen der eeb nutzen wir Ihre email-Adresse, sofern diese uns bekannt ist. Sie können diese Informationen durch eine einfache Nachricht an uns unterbinden. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmeliste angelegt.


Versicherungspaket

Haftpflicht-Versicherung

Versichert gilt im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB) die gesetzliche Haftpflicht des Trägers der jeweiligen Maßnahme einschließlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht aus dienstlicher Verrichtung aller Mitarbeitenden, der Teilnehmenden und Betreuenden selbst (auch Ausländer, wenn sie von deutschen Entsendestellen betreut werden), untereinander und gegenüber dem Träger. (Eine eventuell anderweitig bestehende Versicherung ist vorleistungspflichtig.)

Unfall-Versicherung

Versichert sind im Rahmen der AUB, der Zusatzbedingungen für die Kinder-Unfall-Versicherung (mit Einschluss von Vergiftungen) und der Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfall-Versicherung, Unfälle der Teilnehmenden und beauftragten Betreuenden und der Reisebegleitenden, auch während der dienstlich bedingten, zwischen Hin- und Rückreise liegenden Kurzaufenthalte am Erholungsort.

Auslandsreise-Kranken-Versicherung

Der Versicherer erstattet, nach Vorleistung der eigenen Krankenversicherung, die Kosten für eine nach ärztlichem Urteil notwendige und angemessene, von einem approbierten und niedergelassenen Arzt während des Auslandsaufenthaltes durchgeführte Heilbehandlung ohne Summenbegrenzung.

Notfall-Service im Ausland

Der Versicherer erbringt Service-Leistungen bzw. leistet Entschädigung unter anderem in den nachstehend genannten Notfällen, die dem Versicherten während einer Reise zustoßen.

bei Krankheit oder Unfall:

Organisation eines Krankenbesuches und Kostenübernahme für den Transport (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert

Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,- €

Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus bis 12.500,-

Organisation von notwendigen Ersatzpräparaten und Übernahme der Versandkosten

Mehrkosten des Betreuenden bei stationärem Aufenthalt und späterer Rückreise eines Teilnehmenden bis max. 1.000,- €

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung setzt das Bestehen eines wirksam vereinbarten Reisevertrages voraus. Sofern ein Reiseteilnehmender durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten kann, bietet dieser Versicherungsschutz eine Absicherung des gezahlten Reisepreises nach den Stornokostenregelungen der einzelnen Reiseveranstalter.

Reisepreis je Person

Prämien für Gruppenreisen (mind. 10 Personen)

Stornokosten bis 100 % des Reisepreises mit Selbstbehalt *

bis 2.000,- € : Prämie 25,40 €

* Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 25,- €. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- €.

a) Der Versicherer ist leistungspflichtig, wenn eines der nachstehenden genannten versicherten Ereignisse bei der versicherten Person oder einer Risikoperson eingetreten ist:

  • unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit.

  • Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.

  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschließender Arbeitslosigkeit.

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.

 

b) Risikopersonen sind:

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.
  • die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen:
  • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder

 

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